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Verbindlichkeit herstellen

Damit eine Spielleitplanung auch tatsächlich ihre Funktion erfüllt, muss sie verbindlich sein - sie bedarf eines Ratsbeschlusses in der örtlichen Verwaltung.

Durch einen politischen Beschluss ist das Ziel jedoch noch lange nicht erreicht. Engagierte Erwachsene müssen sich weiterhin für die Realisierung der einzelnen Maßnahmen des Spielleitplanes einsetzen und den während der Planungsphase entstandenen Beteiligungsprozess aufrechterhalten.