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Verbindlichkeit herstellen
Damit eine
Spielleitplanung auch tatsächlich ihre Funktion
erfüllt, muss sie verbindlich sein - sie bedarf
eines Ratsbeschlusses in der örtlichen
Verwaltung.
Durch einen politischen Beschluss ist das Ziel
jedoch noch lange nicht erreicht. Engagierte
Erwachsene müssen sich weiterhin für die
Realisierung der einzelnen Maßnahmen des
Spielleitplanes einsetzen und den während der
Planungsphase entstandenen Beteiligungsprozess
aufrechterhalten. |
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